Ergebnis lesen und übernehmen
Nach einer erfolgreichen Abfrage — egal ob im KI-Chat oder per API — bekommst du eine Antwort mit immer denselben Bestandteilen. Hier ist, was jeder Teil bedeutet.
Die fünf Bestandteile einer Antwort
1. Die geprüfte Adresse
Du bekommst die Adresse zurück, die unsere Geocodierung getroffen hat — prüfe, ob es wirklich die gesuchte Adresse ist. Bei Mehrdeutigkeiten kann es vorkommen, dass ein Nachbarort gemeint war; dein KI-Assistent fragt dann nach.
2. Der Bodenrichtwert
Die große Zahl: Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Zum Beispiel 6.800 €/m².
Wichtig: Das ist der Wert pro Quadratmeter Grundstück — nicht pro Quadratmeter Wohnfläche. Für den rechnerischen Bodenwert multiplizierst du ihn mit der Grundstücksfläche. Das setzt voraus, dass dein Grundstück den Merkmalen der Zone entspricht: Gilt der Bodenrichtwert für eine andere bauliche Dichte (die wertrelevante Geschossflächenzahl), rechnest du ihn vorher um — Wie man den Bodenwert berechnet? zeigt die Formel. Der Bodenwert bewertet nur den Boden und bleibt ein Ausgangswert — nicht der Marktwert des Grundstücks oder der Immobilie darauf.
3. Der Stichtag
Darunter steht das Datum, auf das sich der Wert bezieht — zum Beispiel Stichtag 01.01.2026. Das Gesetz verlangt die Ermittlung mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres (§ 196 Abs. 1 BauGB); in den meisten Bundesländern wird jährlich zum 01.01. fortgeschrieben, in den übrigen seltener. Ohne Stichtag ist die Angabe im Gutachten nicht verwertbar.
4. Der zuständige Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist die amtliche Stelle, die den Wert ermittelt und beschlossen hat. Jedes Bundesland hat einen oder mehrere Ausschüsse — meist auf Kreis- oder Stadtebene. Der Name gehört in die Quellenangabe.
5. Die Quellenangabe (Attribution)
Am Ende der Antwort steht ein fertiger Attributionstext — etwa:
Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln, dl-de/by-2-0 (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0)
Diesen Text kopierst du direkt in dein Exposé, Gutachten oder Bilanzdokument. Im Dashboard hilft ein Kopier-Button neben dem Text.
Was du damit machst
Für Exposés
Füge den Attributionstext als Fußnote oder ans Ende der Bodenwert-Angabe. Beispiel:
Der Bodenrichtwert für das Grundstück beträgt 6.800 €/m² (Nutzungsart Wohnen, Stichtag 01.01.2026). Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln, dl-de/by-2-0.
Für Gutachten
Ein Bodenrichtwert ist ohne Stichtag, Nutzungsart und zuständigen Gutachterausschuss nicht interpretierbar — alle drei stehen im Ergebnis. Kopiere die Elemente einzeln in dein Gutachten-Template.
Was dein Gutachten darüber hinaus tragen muss, entscheidet nicht der Datenlieferant: die qualifizierte Person (§ 198 Abs. 2 BewG), die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV) und die Modellkonformität der verwendeten Daten (§ 10 Abs. 1 ImmoWertV).
Für Bilanzen und die Bedarfsbewertung
Für die Bedarfsbewertung nach BewG zitierst du Wert + Stichtag + Gutachterausschuss — das ist die Angabe, auf die sich die Bewertung stützt. Ob der Ansatz insgesamt trägt, klärt deine Steuerberatung; einen niedrigeren Wert nachzuweisen setzt ein Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG voraus.
Wenn der Wert ungewöhnlich erscheint
In Randlagen oder bei untypischen Grundstücken (Teiche, Bahntrassen, denkmalgeschützte Flächen) können Bodenrichtwerte stark vom Marktniveau abweichen. Das ist normal — der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert der Zone, nicht der konkrete Verkaufspreis. Für eine präzise Bewertung ergänzt man weitere Faktoren (Lage, Erschließung, Altlasten, etc.).