Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy)
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die AGB um technische und inhaltliche Verhaltensregeln für die Nutzung von bodenrichtwert.ai. Sie werden mit Abschluss eines Nutzungsvertrages bindender Bestandteil.
2. Erlaubte Nutzung
- Abfrage einzelner Adressen im Rahmen des gebuchten Plans, sowohl für eigene Zwecke als auch im Rahmen eigener Dienstleistungen für Endkunden.
- Integration in eigene Anwendungen, sofern die Pflicht-Attribution (dl-de/by-2-0) in der finalen Anzeige gegenüber dem Endnutzer sichtbar bleibt.
- Weitergabe einzelner Ergebnisse an Endkunden mit vollständiger Quellenangabe und Disclaimer.
2a. Quellen-Attribution „bodenrichtwert.ai“
Zusätzlich zur zwingenden Attribution an die Gutachterausschüsse (dl-de/by-2-0, siehe §2) gilt je nach gebuchtem Plan:
- Trial, Starter und Pro: In jeder Endkunden-Anzeige, die auf Daten dieses Dienstes beruht, muss ein sichtbarer Hinweis „Bodenrichtwerte via bodenrichtwert.ai“ (oder sinngemäß) enthalten sein. Text-Link mit mindestens gleicher Schriftgröße wie die umgebende Quellenangabe.
- Enterprise: Kein eigener Branding-Zwang. Die Integration darf ohne Nennung von „bodenrichtwert.ai“ erfolgen (White-Label). Die Attribution an die Gutachterausschüsse (dl-de/by-2-0) bleibt unberührt.
3. Verbotene Nutzung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt:
- Weiterverkauf oder Redistribution von Rohantworten oder größeren Datenmengen außerhalb der eigenen Endkunden-Beziehung.
- Automatisierte Bulk-Crawls außerhalb der gebuchten Plan-Limits, einschließlich Token-Cycling, IP-Rotation oder anderer Techniken zur Umgehung der Rate-Limits.
- Umgehung der Bundesland-Sperren (Schleswig-Holstein, Sachsen, Bayern) durch Koordinaten-Manipulation, Proxy-Dienste oder ähnliche Techniken.
- Entfernen, Verschleiern oder Fälschen der in jeder API-Antwort enthaltenen Felder
attributionunddisclaimerin nachgelagerten Anzeigen. - Darstellung der Bodenrichtwerte als Verkehrswert, Verkaufspreis oder rechtsverbindliches Gutachten. Die Werte sind gutachterliche Orientierungswerte und müssen als solche kenntlich gemacht werden.
- Weitergabe der API-Tokens an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens oder an Endkunden, sofern keine entsprechende Reseller-Vereinbarung besteht.
- Reverse Engineering der API, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder Angriffe auf die Verfügbarkeit des Dienstes.
- Umgehung der Plan-abhängigen „bodenrichtwert.ai“-Attribution (§2a) durch Weglassen oder Verschleiern der Quellen-Nennung auf Trial-, Starter- oder Pro-Plänen.
4. Missbrauchsschutzklausel für unbegrenzte Pläne
Für Enterprise-Pläne mit vertraglich unbegrenzten Anfragen gilt eine Missbrauchsschutzgrenze: Bei einem monatlichen Volumen über 50.000 Anfragen ist der Anbieter berechtigt, Rücksprache zu halten und das Nutzungsprofil zu prüfen. Ziel ist der Schutz vor Plattform-Missbrauch, nicht die Einschränkung legitimer Nutzung. Starter- und Pro-Pläne unterliegen dieser Klausel nicht, da sie ein hartes Monatslimit haben (siehe Preise).
5. Folgen von Verstößen
Bei Verstößen behält sich der Anbieter folgende Maßnahmen vor, in dieser Reihenfolge der Eingriffstiefe:
- Verwarnung per E-Mail.
- Temporäre Sperrung des betroffenen Tokens.
- Außerordentliche Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB).
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit der Anbieter durch den Verstoß gegenüber BKG oder den Gutachterausschüssen in Anspruch genommen wird.
6. Änderungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden mit einer Frist von sechs Wochen per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab dem angekündigten Zeitpunkt (Sonderkündigungsrecht siehe AGB § 10).