Datengrundlagen & Grenzen
Stand: 26. Juli 2026
Ehrlich gesagt: Wir sagen offen, woher die Werte kommen, unter welcher Lizenz wir sie weitergeben und was sie leisten können — und was nicht. Diese Transparenz gehört für uns zur Seriosität.
Datengrundlage
Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Länder ermittelt, beschlossen und veröffentlicht — den gesetzlich dafür zuständigen, unabhängigen Stellen. bodenrichtwert.ai ruft diese Werte ab, bereitet sie einheitlich auf und gibt sie mit Stichtag und Quellenangabe weiter. Die Länder veröffentlichen ihre Werte im gemeinsamen Bodenrichtwert-Portal. Für Schleswig-Holstein, Sachsen und Bayern stehen derzeit keine Werte zur Verfügung — Details dazu im Abschnitt „Räumliche Abdeckung" weiter unten.
Lizenz
Die Weitergabe der Werte erfolgt unter der Datenlizenz Deutschland — Namensnennung — Version 2.0 (dl-de/by-2-0). Sie verpflichtet zur Nennung der Quelle, sobald die Werte weitergegeben oder angezeigt werden — die passende Attribution liefern wir mit jeder Antwort mit (siehe Abschnitt „Pflicht-Attribution" weiter unten).
Charakter & Genauigkeit der Werte
Der Bodenrichtwert ist ein gutachterlicher Orientierungswert für den Boden — kein Verkehrswert, kein Kaufpreis und keine rechtsverbindliche Wertermittlung für ein konkretes Grundstück. Er gilt für eine Bodenrichtwertzone und einen Stichtag (mindestens alle zwei Jahre, in den meisten Ländern jährlich zum 01.01. fortgeschrieben) und bezieht sich auf eine bestimmte Nutzungsart und Bebauungsdichte. Er ist ein Wert je Quadratmeter Grundstücksfläche, nicht je Quadratmeter Wohnfläche.
Weicht die tatsächliche Bebauungsdichte (Geschossflächenzahl) von der Referenz der Zone ab, lässt sich der Wert rechnerisch umrechnen — das ist eine Näherung nach der Standardformel und ersetzt nicht die zonenspezifische Umrechnung des zuständigen Gutachterausschusses. Für eine belastbare Einzelbewertung führt der Weg über einen qualifizierten Sachverständigen.
Amtlich oder nicht amtlich?
Die Werte selbst sind amtlich — sie werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen (§ 196 Abs. 1 BauGB). Ein Verwaltungsakt ist ein Bodenrichtwert damit nicht: Er wird nicht „festgesetzt" und ist nicht selbständig anfechtbar. bodenrichtwert.ai ist dagegen ein privater Zugangsdienst — kein amtliches Portal und keine Behörde. Wir ermitteln selbst keine Werte; wir machen die vorhandenen nur bequem zugänglich und zitierfähig.
Kurz: verlässliche Werte aus amtlicher Ermittlung, bereitgestellt von einem privaten Dienst. Wo es auf Rechtsverbindlichkeit ankommt, führt der Weg über den zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Räumliche Abdeckung
bodenrichtwert.ai deckt die Bundesländer ab, die ihre Bodenrichtwerte unter der Datenlizenz Deutschland bereitstellen. Nicht verfügbar sind:
- Schleswig-Holstein und Sachsen — lizenzrechtlich gesperrt, da jede Weiterverarbeitung eine Einzelgenehmigung der zuständigen Gutachterausschüsse erfordert.
- Bayern — strukturell nicht verfügbar, da Bayern nicht am bundesweiten Verbund der Länder teilnimmt und ein eigenständiges Landesportal betreibt.
Abfragen für diese Bundesländer beantworten wir mit HTTP 451 — wir lehnen sie transparent ab, statt still einen Ersatzwert zu liefern.
Pflicht-Attribution
Jede API-Antwort von bodenrichtwert.ai enthält ein Feld attribution.text mit folgendem Inhalt:
© Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0
Diese Angabe muss bei jeder Weitergabe oder Anzeige der Werte sichtbar bleiben. Entfernen, Verschleiern oder Fälschen ist nach unseren Nutzungsbedingungen ausdrücklich untersagt.
Häufige Fragen
Darf ich die Werte in einem Gutachten oder Exposé nutzen?
Ja. Die Lizenz erlaubt die gewerbliche Nutzung, solange die Quelle genannt wird — den fertigen Attributionstext dafür liefern wir mit jeder Antwort mit (siehe „Pflicht-Attribution" oben). Für ein Verkehrswertgutachten bleibt die fachliche Würdigung Sache der sachverständigen Person.
Wie aktuell sind die Werte?
Wir geben immer den aktuellsten Stand weiter, den der zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht hat. Der maßgebliche Stichtag steht in jeder Antwort — ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.
Ist dir ein Fehler in den Daten aufgefallen? Schreib uns: support@bodenrichtwert.ai.